Bosnien und Herzegowina

Quelle: Wikipedia

 

Hauptstadt: Sarajewo

 

Vorwahl: 0387

 

Unabhängigkeitstag: 1. März 1992

 

Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit

 

Bevölkerung: ca. 3,8 Millionen (Zensus 2014)

 

 

Sprache und Geld

Die Landessprache ist Bosnisch-Serbisch-Kroatisch, mit lateinischem (bosnisch/kroatisch) und kyrillischem Alphabet (serbisch).

 

Die Landeswährung ist die Konvertible Mark. Der Umrechnungskurs ist auf 1 Euro = 1,95583 KM festgesetzt.

 

Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, die Mitführung von Banknoten geringen Wertes wird empfohlen.

Einreise

Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist mit einem gültigen Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass möglich. Angehörige der deutschen Staatsbürgerschaft benötigen kein Visum.

 

Weitere Information zum Visum für andere Nationalitäten beim Auswärtigen Amt von Bosnien und Herzegowina.

 

Bei Einreisen mit dem PKW muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.

 

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise polizeilich melden.

Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel.

Politik und Verwaltung

Gemäß dem Dayton-Abkommen von 1995 besteht Bosnien und Herzegowina als demokratischer Bundesstaat aus den beiden Entitäten "Föderation Bosnien und Herzegowina" und "Republik Srpska" sowie dem Distrikt Brcko, der dem Gesamtstaat unterstellt ist. Die beiden Entitäten haben jeweils eine eigene Verfassung, Exekutive und Legislative. 

 

Des Weiteren gibt es eine gemeinsame Regierung und Parlament, welches aus zwei Kammern (Abgeordnetenhaus und Haus der Völker) besteht. Die Präsidentschaft teilen sich alle drei Ethnien und haben je einen Vertreter im dreiköpfigen Staatspräsidium, dessen Vorsitz aller acht Monate wechselt.

 

Die gemeinsame Regierung umfasst die Ministerien für Äußeres, Verteidigung, Sicherheit, Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen, Finanzen, Transport und Kommunikation, Justiz, Menschenrechte und Flüchtlinge und zivile Angelegenheiten.

 

Einen Teil der Staatsmacht übt jedoch der Hohe Repräsentant als Vertreter der Internationalen Gemeinschaft aus.

Religion und Bevölkerungsgruppen

Von den ca. 3,8 Millionen Einwohnern, sind fast die Hälfte Muslime (Bosniaken), ein Drittel Serbisch-Orthodox (Serben) und ca. 15% Katholiken (Kroaten). Daneben leben in Bosnien und Herzegowina die Gruppen der Jugoslawen, Montenegriner, Roma und Juden sowie andere Minderheiten.

Wirtschaft

Im Zuge des Wiederaufbaus des Landes haben die Europäische Union (EU), die Weltbank, die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, die Niederlande und verschiedene islamische Länder finanzielle Hilfen für Wiederaufbauprojekte (Infrastruktur, Wohnung etc.) gewährt.

 

Als eine der Maßnahmen zur Förderung von ausländischen Investitionen wurde von der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina das Gesetz zu ausländischen Direktinvestitionen verabschiedet. Ausländische Investoren haben in allen Wirtschaftsbereichen gleiche Rechte wie inländische Investoren; es besteht keine Beschränkung der Bereiche, in die man investieren möchte.

 

Die Foreign Investment Promotion Agency (FIPA) arbeitet seit 1999 im Auftrag des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina. Sie bietet u.a. Investoren alle erforderlichen Informationen, erstellt neue Investitionsprojekte und fördert ausländische Investitionen.

 

In Bosnien und Herzegowina haben sich bereits folgende internationale Firmen angesiedelt (Auswahl):

Alba International, Coca-Cola, Benetton, Ericsson, Heidelberg Zement, Siemens, Volkswagen

Tourismus

Auf Grund der geographischen Lage und dem Einfluss verschiedener Kulturen im Laufe der Geschichte, bietet das Land neben Naturschönheiten auch eine große Zahl von kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten.

 

Dafür stehen Hutovo Blato als größtes Naturreservat für Sumpfvögel in Europa oder der einzige Urwald Europas Perucica, Schluchten- und Berglandschaften, Fluss- und Seengebiete sowie Städte wie Sarajewo, Mostar, Banja Luca und Travnik. Der Zugang zur Adria-Küste beschränkt sich auf die Stadt Neum.

 

UNESCO-Welterbestätten:   Alte Brücke und Altstadt von Mostar (seit 2005)
                                             Mehmed-Paša-Sokolović-Brücke in Višegrad (seit 2007)

 

Informationen der Tourismuszentrale

Druckversion | Sitemap
© Michael Weichert