Was bedeutet "Honorarkonsul" bzw. "Honorarkonsulat"?

Die Bezeichnung ist ein wenig irreführend. Man könnte annehmen, dass der Amtsinhaber für seine konsularische Tätigkeit bezahlt wird.

 

Das Gegenteil ist der Fall:
Lässt sich ein Honorarkonsul seine Dienste monetär honorieren oder bezahlt für den Erhalt der Ehre, verliert er seine Exequatur!

Wahrscheinlich haben sich die Übersetzer des "Wiener Übereinkommens zum 24. April 1963 über Konsularische Tätigkeiten" (WÜK) bei dem englischen Begriff "honorary consular officer" von dessen Ähnlichkeit zum deutschen "Honorar" in die Irre führen lassen. Das englische "honorary" geht auf das lateinische "honor - Ehre" zurück und bedeutet soviel wie "ehrenhalber, ehrenamtlich". 

 

Der Honorarkonsul geht seiner Tätigkeit daher ehrenamtlich nach, ist aber Staatsbeamter des Entsendelandes.

 

(Quelle: Januar Ausgabe Diplomatisches Magazin 2010)

weitere Informationen: Wikipedia-Honorarkonsule

Welche Aufgaben und Ziele verfolgt das Honorarkonsulat?

1. Repräsentation von Bosnien-Herzegowina (BiH) in Sachsen


2. Förderung von Kontakten aller Art zwischen BiH und Sachsen, vor allem Wirtschaftskontakten, Kultur- und Bildungsaustausch

3. (Notfall-)Hilfe für Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina

Wo kann das Honorarkonsulat in Leipzig weiterhelfen?

Vor allem kann man sich über Austausch- und Reisemöglichkeiten sowie über die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse informieren. Das Konsulat berät und vermittelt in allen Angelegenheiten sächsischer Bürger, die mit Bosnien und Herzegowina in Kontakt treten wollen. Außerdem hilft und berät es Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina bei Ämtern und Verwaltung in Deutschland.

Welche Leistungen kann das Honorarkonsulat nicht übernehmen?

Im Gegensatz zur Botschaft oder den Generalkonsulaten kann das Honorarkonsulat bestimmte Leistungen nicht anbieten. Dazu gehören:

  • Visa-Angelegenheiten    
  • Wechsel der Staatsbürgerschaft
  • Beglaubigungen von Urkunden und Kopien, Beurkundungen

Welche Vertretungen hat Bosnien und Herzegowina in Deutschland? 

Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Berlin

Ibsenstraße 14, 10439 Berlin

 

Botschafterin: I.E. Frau Jadranka Winbow

Telefon: +49 30 814 712 31 und +49 30 814 712 33 (konsularische Abteilung)
Fax: +49 30 814 712 11
Email: mail(at)botschaftbh.de

 

www.botschaftbh.de

Konsularischer Amtsbezirk: Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein

Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Frankfurt a.M.

Mendelssohnstraße 69, 60325 Frankfurt am Main

 

Generalkonsul: Lučiano Kaluža

Telefon: +49 69 907 486 40
Fax: +49 69 907 486 427
Email: gkfrankfurt(at)botschaftbh.de

Konsularischer Amtsbezirk: Länder Hessen, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in München

Karlstraße 60, 80333 München

 

Generalkonsulin: Ruzmira Tihić-Kadrić

Telefon: +49 89 9 82 80 64
Fax: +49 89 9 82 80 79
Email: gkmuenchen(at)botschaftbh.de

Konsularische Amtsbezirke: Länder Bayern, Sachsen und Thüringen

Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Stuttgart

Olgastraße 97b, 70180 Stuttgart

 

Generalkonsul: Began Muhić

Telefon: +49 711 253 839 23
Fax: +49 711 253 839 22
Email: gkstu(at)botschaftbh.de

Konsularische Amtsbezirke: Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland

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© Michael Weichert